Allgemeine Geschäftsbedingungen der evu.it GmbH
Stand: 01.04.2008
1 Geltungsbereich
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der evu.it GmbH (im Folgenden „evu.it“) gelten für sämtliche Angebote und Leistungen der evu.it soweit nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden von evu.it nicht anerkannt, es sei denn, evu.it hat ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2 Gegenstand
1) Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch qualifizierte Mitarbeiter der evu.it im Rahmen des vereinbarten Zeitraumes durchgeführt wird. Die Auswahl der Mitarbeiter bleibt der evu.it vorbehalten.
(2) evu.it darf sich auch freier Mitarbeiter oder Subunternehmer bedienen.
3 Leistungsumfang
Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den Vereinbarungen der Vertragspartner geregelt. evu.it wird nur aufgrund einer schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber, oder eines abgeschlossenen Vertrages tätig, in denen die zu erbringenden Leistungen definiert sind. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
4 Verschwiegenheitspflicht
(1) evu.it und der Auftraggeber verpflichten sich wechselseitig, über alle den Vertragspartner betreffende Tatsachen, die ihnen im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass die jeweils andere Seite ihn schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
(2) Die Verschwiegenheitspflicht gilt im gleichen Umfang für alle Mitarbeiter der evu.it und des Auftraggebers.
(3) die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht für Informationen, die die Partei nachweislich von Dritten erhalten hat oder erhält oder die bei Vertragsabschluss allgemein bekannt waren oder nachträglich ohne Verstoß gegen die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen allgemein bekannt wurden.
(4) Gesetzliche Auskunfts- und Aussageverweigerungsrechte bleiben unberührt.
5 Gewährleistung
(1) evu.it führt die vertraglich übernommenen Leistungen nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig aus. Einen bestimmten Erfolg schuldet evu.it nur, wenn dies aus-drücklich vereinbart wurde.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen der evu.it zu prüfen und Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Projektabschluss bzw. Teilabnahmen evu.it gegenüber schriftlich zur Kenntnis zu bringen. Verborgene Mängel sind unmittelbar nach Entdeckung in gleicher Weise geltend zu machen.
(3) Zunächst ist evu.it Gelegenheit zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Gelingt es evu.it nicht, die Mängel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen und sind weitere Nachbesserungsversuche für den Auftraggeber nicht zumutbar, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl eine Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, oder bei Schäden, die aufgrund besonderer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
(5) Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers verjähren mit Ablauf von 12 Monaten nach Projektabschluss. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt. Die gesetzlichen Bestimmungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
6 Leistungen des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber übergibt evu.it unentgeltlich alle Unterlagen, Daten, Software und Hardware die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt.
(2) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass evu.it die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden, ihr alle Informationen zur Verfügung gestellt werden und sie auch von allen Vorgängen und Umständen in Kenntnis gesetzt wird, die ihre Leistungen berühren. Die gilt auch für Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit von evu.it bekannt werden.
7 Haftung, Haftungsbegrenzung
(1) Eine über die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten hinausgehende Haftung der evu.it, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung sonstiger Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ist ausgeschlossen.
(2) Die gilt nicht, soweit zwingend gesetzlich gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Haftet evu.it wegen der schuldhaften Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder Haftung wegen der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit vorliegen, so ist die Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(4) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Ver-treters oder Erfüllungsgehilfen der evu.it.
(5) Haftungsbegrenzung: Die Haftung der evu.it ist der Höhe nach begrenzt auf maximal 200.000,-€. Darüber hinaus gehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, egal aus welchem Rechtsgrund, sind ausdrücklich ausgeschlossen.
(6) Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden oder Verluste, für die die evu.it aufzukommen hat, unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(7) Soweit dem Auftraggeber gem. Ziffer 7 Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Gewährleistungsansprüche geltenden Verjährungsfrist gem. Ziffer 5 Abs. (5) dieser Bedingungen.
8 Urheberrecht und Eigentumsvorbehalt
(1) Der Auftraggeber darf die Ergebnisse aller von evu.it erbrachten Leistungen nur für eigene be-triebliche Zwecke verwenden und sie ohne schriftliche Einwilligung von evu.it weder an Dritte wei-tergeben noch veröffentlichen, es sei denn, dass sich bereits aus dem Auftragsinhalt oder dem Arbeitsergebnis die Einwilligung von evu.it zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung. Alle übrigen Nutzungsrechte verbleiben bei evu.it. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtlich geschützt sind, bleibt evu.it Urheber. Das Nutzungsrecht richtet sich nach den vorstehenden Bedingungen und ist im Übrigen zeitlich und örtlich unbeschränkt, unwiderruflich und nicht übertragbar.
(2) Bei Veröffentlichungen von Darstellungen der evu.it ist die Quelle „evu.it GmbH“ anzugeben.
(3) evu.it behält nicht bis zur Erfüllung sämtlicher nach dem Vertrag vom Auftraggeber geschulde-ter Honorare das alleinige Eigentum an den dem Auftraggeber übergebenen Arbeitsergebnissen vor.
9 Vergütung
(1) Die Vergütung (Honorare und Nebenkosten) der evu.it für ihre Tätigkeit ist die vereinbarte Vergütung, andernfalls die übliche Vergütung (§ 612 B Abs. 2 und § 632 Abs. 2 BGB). Die Vergü-tung versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.
(2) evu.it ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen auf die vereinbarte oder übliche Ver-gütung zu verlangen.
10 Fälligkeiten
(1) Zahlungen sind auf das Konto der evu.it innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu leisten.
(2) Bei Verzug des Auftraggebers ist evu.it gem. §§ 284, 288 BGB berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen. Dies gilt ungeachtet der Geltendmachung weiteren Schadens.
(3) Der Auftraggeber kann nur aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
11 Beendigung des Vertrages
(1) Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen, durch Ablauf der vereinbarten Laufzeit oder durch Kündigung. Der Vertrag endet nicht durch Tod, durch den Eintritt der Geschäftsunfähigkeit des Auftraggebers oder bei einer Gesellschaft durch deren Auflösung.
(2) Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Vertrag kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung eines Vertrages über ein bestimmtes Projekt ist nur aus wichtigem Grund möglich. Die fristlose Kündigung ist schriftlich unter Angebe des wichtigen Grundes zu klären. In diesem Falle ist der Auftraggeber verpflichtet, die von evu.it bis zum Kündigungszeitpunkt bereits erbrachten Leistungen zu vergüten und die von evu.it eingegangenen Verpflichtungen, höchstens jedoch die Auftragssumme zu erstatten.
12 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen
(1) evu.it hat die Projektakten (Angebot, Zwischenpräsentationen, Abschlussberichte) für die Dauer von 7 Jahren nach Beendigung des Auftrages aufzubewahren.
(2) Auf Anforderung des Auftraggebers hat evu.it dem Auftraggeber die Projektakten innerhalb ei-ner angemessenen Frist herauszugeben. evu.it kann von Unterlagen, die sie an den Auftraggeber zurück gibt Fotokopien anfertigen und zurückbehalten.
13 Schlussbestimmungen
(1) Das gesamte Rechtsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Dortmund.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam nach rechtsverbindlicher Unterzeichnung durch den Auftraggeber und evu.it. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden.
(4) Falls einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine gültige zu ersetzen, die dem angestrebten Ziel möglichst nahe kommt.


